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Radarwarner
Infos & Shop
Seit
15 Jahren Ihr Radarwarner Shop Nummer 1 in Deutschland - Österreich
- Schweiz

Allgemeines
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Zur Beachtung! - Welcher
Radarwarner ist optimal?
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Unseriös
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Recht
Hier
finden Sie ausschließlich Radarwarner, die in Radarwarner Tests von verschiedenen
Fernsehmagazinen, Kfz-Zeitschriften und eigenen Erfahrungen ihre
Funktionalität unter Beweis stellten. Eben das derzeit Beste auf
dem internationalen Markt. Wir testen auch regelmässig selbst
die Geräte, welche wir hier anbieten! Untaugliche oder nur
eingeschränkt taugliche Modelle finden hier im Interesse unserer
Kunden keine Berücksichtigung. Radarwarner wie Cobra , Whistler,
Uniden u.a. Noname Hersteller werden Sie bei uns vergeblich suchen,
solange sie nicht ihre Funktionalität unter Beweis gestellt
haben. Wir setzen überwiegend auf Valentine One, Bel, Escort
und günstige Quintezz Radarwarner.
Was
ist derzeit technisch möglich? Bis auf die Videonachfahrsysteme
auf Autobahnen, können wir praktisch gegen alle möglichen
Messmethoden einen wirksamen Schutz
bieten, selbst gegen Fehlalarme offerieren wir einen wirksamen Schutz.
Das dürfte einmalig sein. Fährt jemand regional, muss
man natürlich schauen, welche Messgeräte verwendet werden
(im Bussgeldbescheid muss das Messgerät bezeichnet sein), bundesweit
kann man theoretisch auf alles mögliche treffen.
Wir
beraten Sie gern individuell über die für Sie beste Wahl. Egal ob
portabele Radarwarner oder Festeinbau. Die Geräte beziehen wir entweder
direkt vom Hersteller oder vom Generalimporteur, weshalb unsere
Modelle immer dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Ladenhüter
werden Sie bei uns vergeblich suchen. Alle Geräte sind für den Gebrauch
in Europa und ggf. auf das jeweilige Land optimiert. Dies trifft
insbesondere bei weit verbreiteten Grauimporten nicht zu. In letzter
Zeit sind sogar Fälschungen hochwertiger Radarwarner aus Fernost
aufgetaucht. Bei uns erhalten Sie 2-3 Jahre Garantie u. eine ordentliche
Rechnung mit ausgewiesener MWSt, sowas werden Sie im Ausland vergeblich
suchen, da kommen eher Zollgebühren, Einfuhr USt usw. dazu.

Egal
ob portabler oder Festeinbau Radarwarner - optimale Beratung und
Lieferung vom Profi!

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Radarwarner
Produkte Übersicht
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Zur
Beachtung! Radarwarngeräte
sollten eine freie Sicht haben, um optimal Radarfallen zu erkennen.
Portable Radarwarner im
Fahrgastraum also nicht zu tief anbringen. Metallbedampfte Scheiben
(Mecedes S-Klasse, Audi A8) können die Empfindlichkeit der Radarwarngeräte
massiv einschränken. Hier besser ein Festeinbaugerät wählen. Radarempfang
wird nur durch Metall eingeschränkt. Plastik, Holz etc. schränkt
den Empfang nicht ein. Laserwarnung funktioniert nur, wenn eine
freie Sicht für den Empfänger besteht. Glas oder infrarotdurchlässige
Plastik schränken den Empfang nicht ein.
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oben
Welcher
Radarwarner ist optimal für mich?
Auf jeden Fall sollte man abklären, wo man sein Fahrzeug bewegt.
Für fast alle Länder reicht K und Ka Band Radarwarnung,
sowie Laserwarnung. In England, Holland oder Spanien benötigen
Sie zusätzlich Ku-Band 13,45 GHz usw. Siehe unsere internationalen
Frequenzen. Dann sollte geklärt werden, ob man den Radarwarner
überwiegend Überland oder in der Stadt oder gemischt nutzen
will. Ebenfalls wichtig für die Kaufentscheidung: Festeinbau
oder portables Gerät. Siehe hierzu auch unsere Infos zu Radarwarner
Kauf Überlegungen und zu verschiedenen Messmethoden.
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oben
Warnung!
Es
gibt leider immer noch Händler die per Telefon/Fax/Webseite bewußt
unzutreffende Aussagen/Zusagen über die von Ihnen angebotene Geräte
tätigen, um Elektronikschrott an den Mann zu bringen. Hände weg
von Seiten ohne Preisangaben oder ohne Adressangaben, denn Sie haben
nach dem Kauf keinerlei Beweis für Ihre Bestellung oder gar keinen
Ansprechpartner. Ebenfalls unseriös, sich nicht an Preisangaben
zu halten, Eigennamen für Geräte zu vergeben (es gibt
nur sehr wenige renommierte Radarwarner Hersteller u. auch keine
in Deutschland).
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oben
Radarwarner
und vergleichbaren Geräte dürfen in der BRD nach §23
StVO nicht mehr betrieben werden! Der Besitz und Handel sind jedoch
erlaubt.
28.
Dezember 2001 Zum 1. Januar 2002 tritt die 35. Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in ihren
wesentlichen Teilen in Kraft. Sie enthält Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV).
Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von
Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere
die Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Ein Verstoß gegen das
Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt.
Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
Kommentar:
Es handelt sich somit um eine Ordnungswidrigkeit. Ob Geräte,
die in Fahrzeugen verwendet werden, eingezogen werden dürfen,
ist hier offensichtlich nicht geregelt.

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Letztes Update: Donnerstag, den 17.05.2012
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