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Radarwarner Infos & Shop

Seit 15 Jahren Ihr Radarwarner Shop Nummer 1 in Deutschland - Österreich - Schweiz

Radarwarner Info

Allgemeines - Zur Beachtung! - Welcher Radarwarner ist optimal? - Unseriös - Recht

Radarwarner Kauf - Überlegungen


Hier finden Sie ausschließlich Radarwarner, die in Radarwarner Tests von verschiedenen Fernsehmagazinen, Kfz-Zeitschriften und eigenen Erfahrungen ihre Funktionalität unter Beweis stellten. Eben das derzeit Beste auf dem internationalen Markt. Wir testen auch regelmässig die Geräte, die wir hier anbieten! Untaugliche oder nur eingeschränkt taugliche Modelle finden hier im Interesse unserer Kunden keine Berücksichtigung. Radarwarner wie Cobra , Whistler, Uniden u.a. Noname Hersteller werden Sie bei uns vergeblich suchen, solange sie nicht ihre Funktionalität unter Beweis gestellt haben. Wir setzen überwiegend auf Valentine One, Bel, Escort und günstige Quintezz Radarwarner.

Wir beraten Sie gern individuell über die für Sie beste Wahl. Egal ob portabele Radarwarner oder Festeinbau. Die Geräte beziehen wir entweder direkt vom Hersteller oder vom Generalimporteur, weshalb unsere Modelle immer dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Ladenhüter werden Sie bei uns vergeblich suchen. Alle Geräte sind für den Gebrauch in Europa und ggf. auf das jeweilige Land optimiert. Dies trifft insbesondere bei weit verbreiteten Grauimporten nicht zu. In letzter Zeit sind sogar Fälschungen hochwertiger Radarwarner aus Fernost aufgetaucht.

Radarwarner

Egal ob portabler oder Festeinbau Radarwarner - optimale Beratung und Lieferung vom Profi!

Radarwarner TV


Radarwarner Produkte Übersicht
Portable Radarwarner
Festeinbau Radarwarner
Laserstörer
Lichtschrankenschutz
Optischer Defuser
Starenkasten  Rotlichtampel GPS
Infrarotstörer
Fehlalarme
Motorräder
Videokamera Aufspürer

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Zur Beachtung! Radarwarngeräte sollten eine freie Sicht haben, um optimal Radarfallen zu erkennen. Portable Radarwarner im Fahrgastraum also nicht zu tief anbringen. Metallbedampfte Scheiben (Mecedes S-Klasse, Audi A8) können die Empfindlichkeit der Radarwarngeräte massiv einschränken. Hier besser ein Festeinbaugerät wählen. Radarempfang wird nur durch Metall eingeschränkt. Plastik, Holz etc. schränkt den Empfang nicht ein. Laserwarnung funktioniert nur, wenn eine freie Sicht für den Empfänger besteht. Glas oder infrarotdurchlässige Plastik schränken den Empfang nicht ein.

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Welcher Radarwarner ist optimal für mich? Auf jeden Fall sollte man abklären, wo man sein Fahrzeug bewegt. Für fast alle Länder reicht K und Ka Band Radarwarnung, sowie Laserwarnung. In England, Holland oder Spanien benötigen Sie zusätzlich Ku-Band 13,45 GHz usw. Siehe unsere internationalen Frequenzen. Dann sollte geklärt werden, ob man den Radarwarner überwiegend Überland oder in der Stadt oder gemischt nutzen will. Ebenfalls wichtig für die Kaufentscheidung: Festeinbau oder portables Gerät. Siehe hierzu auch unsere Infos zu Radarwarner Kauf Überlegungen und zu verschiedenen Messmethoden.

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Warnung! Es gibt leider immer noch Händler die per Telefon/Fax/Webseite bewußt unzutreffende Aussagen/Zusagen über die von Ihnen angebotene Geräte tätigen, um Elektronikschrott an den Mann zu bringen. Hände weg von Seiten ohne Preisangaben oder ohne Adressangaben, denn Sie haben nach dem Kauf keinerlei Beweis für Ihre Bestellung oder gar keinen Ansprechpartner. Ebenfalls unseriös, sich nicht an Preisangaben zu halten, Eigennamen für Geräte zu vergeben (es gibt nur sehr wenige renommierte Radarwarner Hersteller u. auch keine in Deutschland).

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Radarwarner und vergleichbaren Geräte dürfen in der BRD nach §23 StVO nicht mehr betrieben werden! Der Besitz und Handel sind jedoch erlaubt.

28. Dezember 2001 Zum 1. Januar 2002 tritt die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in ihren wesentlichen Teilen in Kraft. Sie enthält Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

Quelle: Bundesverkehrsministerium

Kommentar: Es handelt sich somit um eine Ordnungswidrigkeit. Ob Geräte, die in Fahrzeugen verwendet werden, eingezogen werden dürfen, ist hier offensichtlich nicht geregelt.


Banner www.radarwarner-online.de
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Untitled Document Letztes Update: Freitag, den 03.09.2010